Hundesportverein
SGV Studernheim e.V.

Fit und Gesund
durch Sport mit dem Hund!

 

        Begleithunde Prüfung

1. Unbefangenheitsprobe

2. Schriftlicher Teil

3. Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz

4. Prüfung im Verkehr

 

Zu 1:

Vor der Zulassung der BH-Prüfun (Begleithundeprüfung) sind die gemeldeten Hunde einer Inbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Indentität durch Kontrolle der Tätowienummer und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde die nicht indentifizierbar sind, haben keine Startberechtigunf in einer Prüfung.

 

Zu 2:

Der schriftliche Teil besteht darin, allgemeine Fragen über den Hund und dessen Verhalten, richtig zu beantworten.

 

Zu 3:

Beim größten Teil der BH-Prüfung kann man eine Gesamtpunktzahl von 60 erreichen.

- Leinenführigkeit                                                                    (15 Punkte)

- Freifolge                                                                                 (15 Punkte)

- Sitzübung                                                                               (10 Punkte)

- Ablegen in Verbindung mit Herankommen                      (10 Punkte)

- Ablegen des Hundes unter Ablenkung                              (10 Punkte)

Ein Hund, der bei der Übung 1 bis 5 nicht mindestens 70% (42 Punkte) erreicht, scheidet von der weiteren Prüfung aus.

 

Zu 4:

Beim Verkehrsteil findet die Übung außerhalb des Übungsgeländes im öffentlichen Verkehrsraum statt. Punkte werden bei diesem Teil nicht vergeben.

Es zählt der gesamte Eindruck.

Prüfungsablauf:

- Begegnung mit Personengruppen

- Begegnung mit Radfahrern

- Begegnung mit Autos

- Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern

- Begegnung mit anderen Hunden

- Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten alleine gelassenen Hundes

- Verhalten gegenüber Tieren

Sind alle 4 Teile zur Zufriedenheit ausgeführt worden, hat der Hndeführer mit seinem Hund die Begleithunde-Prüfung bestanden.