Begleithunde Prüfung
1. Unbefangenheitsprobe
2. Schriftlicher Teil
3. Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz
4. Prüfung im Verkehr
Zu 1:
Vor der Zulassung der BH-Prüfun (Begleithundeprüfung) sind die gemeldeten Hunde einer Inbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Indentität durch Kontrolle der Tätowienummer und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde die nicht indentifizierbar sind, haben keine Startberechtigunf in einer Prüfung.
Zu 2:
Der schriftliche Teil besteht darin, allgemeine Fragen über den Hund und dessen Verhalten, richtig zu beantworten.
Zu 3:
Beim größten Teil der BH-Prüfung kann man eine Gesamtpunktzahl von 60 erreichen.
- Leinenführigkeit (15 Punkte)
- Freifolge (15 Punkte)
- Sitzübung (10 Punkte)
- Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
- Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
Ein Hund, der bei der Übung 1 bis 5 nicht mindestens 70% (42 Punkte) erreicht, scheidet von der weiteren Prüfung aus.
Zu 4:
Beim Verkehrsteil findet die Übung außerhalb des Übungsgeländes im öffentlichen Verkehrsraum statt. Punkte werden bei diesem Teil nicht vergeben.
Es zählt der gesamte Eindruck.
Prüfungsablauf:
- Begegnung mit Personengruppen
- Begegnung mit Radfahrern
- Begegnung mit Autos
- Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
- Begegnung mit anderen Hunden
- Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten alleine gelassenen Hundes
- Verhalten gegenüber Tieren
Sind alle 4 Teile zur Zufriedenheit ausgeführt worden, hat der Hndeführer mit seinem Hund die Begleithunde-Prüfung bestanden.